Elternbeirat


Elternbeirat
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Elternbeirat
Elternbeirat

Die Anwesenden auf der Elternversammlung wählen aus ihrer Mitte heraus mindestens zwei Mitglieder, so dass sich der Elternbeirat gründen kann.

Dieser besteht aus mindestens zwei gewählten Mitgliedern (je nach Anzahl der Gruppen der einzelnen Einrichtung) und tritt mindestens dreimal jährlich zusammen.

Interessen

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über personelle Besetzung, die räumliche und sächliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einem Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Der Elternbeirat kann Vertreter/-innen des Trägers, des päd. Personals oder andere Fachleute zu seinen Beratungen einladen.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet, wenn das Kind des Erziehungsberechtigten die Einrichtung nicht mehr besucht. In diesem Fall oder wenn ein Mitglied des Elternbeirates vor Ablauf der Wahlzeit aus anderen Gründen ausscheide, seine Aufgaben nicht mehr wahrnimmt oder an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist, tritt an seine Stelle das gewählte Eratzmitglied.

Die Wahlzeit des Elternbeirates endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates. Er übt seine Tätigkeit aber bis zum Zusammentreten des neu gewählten Elternbeirates aus.

(Quelle: Für Ihr Kind – die katholische Kindertageseinrichtung | 20. Auflage 2016)

Kontakt

Kommissarische Leiterin:
Frau Maria Kabacenko

Am Pfarrhaus 6, 48432 Rheine
Nordrhein-Westfalen

E-Mail: kita.stkonrad-rheine@bistum-muenster.de
Telefon: 05971 / 80169-450

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